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   BVerwG, 21.06.1999 - 8 B 8.99   

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https://dejure.org/1999,19617
BVerwG, 21.06.1999 - 8 B 8.99 (https://dejure.org/1999,19617)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1999 - 8 B 8.99 (https://dejure.org/1999,19617)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 8 B 8.99 (https://dejure.org/1999,19617)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Wahrung der Ausschlussfrist eines Restitutionsanspruchs durch die Anmeldung von Rückübertragungsansprüchen eines Grundstücks durch eine gesetzliche Miterbin

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1999 - 8 B 8.99
    Die von der Beschwerde weiter geltend gemachte Divergenz zu dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2) ist nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dargetan.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1999 - 8 B 8.99
    Die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes setzt voraus, daß die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).
  • BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97

    Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1999 - 8 B 8.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Restitutionsanspruch durch die Anmeldung hinreichend individualisiert werden muß und daß es dazu unabdingbar ist, die Person des Berechtigten oder - bei einer Erbengemeinschaft - wenigstens einen der gesamthänderisch verbundenen Berechtigten konkret zu bezeichnen (Beschluß vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass ein Restitutionsantrag die Person des Berechtigten hinreichend konkret bezeichnen und durch eine hinter dem Rückgabeantrag stehende Willenserklärung des Berechtigten gedeckt sein muss (Urteile vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 10 S. 14 und vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.; Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchhholz 428 § 30 a VermG Nr. 8, vom 21. Juni 1999 - BVerwG 8 B 8.99 - n.v. und vom 26. April 2000 - BVerwG 8 B 68.00 - n.v.).
  • LSG Bayern, 22.03.2001 - L 8 AL 402/99

    Eintritt der Sperrzeit; Zumutbarkeit von Arbeitsstellen bei Zeitarbeitsfirmen

    Trotz Kentnis der Ausführungen im Beschluss vom 30.11.1998 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 34 AL 1528/98 ER und des Beschlusses des Bayer. Landessozialgerichts (LSG) vom 12.02.1999 (L 8 B 8/99 AL-ER) habe er sich noch in der mündlichen Verhandlung vor dem SG geweigert, eine Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma aufzunehmen.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird im Übrigen auf den Inhalt der Verwaltungsunterlagen der Beklagten, der Verfahrensakten beider Rechtszüge und der SG-Akte S 34 AL 1528/98 ER sowie der Beschwerdeakte L 8 B 8/99 AL-ER Bezug genommen.

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